Liebe
Leserinnen, liebe Leser,
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um
diese Landtagssitzung herum wurde viel Endzeitstimmung verbreitet. Ist
Rot-Rot am Ende, nicht mehr handlungsfähig? Doch, wir
sind handlungsfähig. Die vielen Entscheidungen sprechen dafür, über
die in diesem Newsletter berichtet wird. Versteht sich nur der
Innenminister in Verantwortung für die Sicherheit der Brandenburgerinnen
und Brandenburger – und andere Teile der Koalition nicht? Unsinn: Kein verantwortungsbewusster
Politiker wird leichtfertig mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
spielen. Und der Innenminister muss schon erklären, warum gerade dieser
Tage das Schicksal Brandenburgs von 27 zusätzlichen Personen im
Verfassungsschutz abhängt – und von nichts anderem.
Das
Problem ist doch vielmehr, dass Tun und Lassen des Verfassungsschutzes
einfach nicht über jeden Zweifel erhaben sind. Die unsägliche, über zehn
Jahre unerkannte Mordserie des NSU, die Sonderbarkeiten beim Anschlag auf
den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheid-Platz – wo solche Vorfälle
gründlich untersucht werden, fällt stets ein schlechtes Licht auf den
Verfassungsschutz. Warum das so ist, liegt mittlerweile in vielerlei
Hinsicht klar vor uns, nicht zuletzt durch die Arbeit unseres
Untersuchungsausschusses. Mindestens vier Dinge müssen sich in Sachen
Verfassungsschutz ändern:
1. Ausweitung der
parlamentarischen Kontrolle durch eine Stärkung der Rechte der
Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und durch die Einsetzung eines
Ständigen Bevollmächtigten der PKK gegenüber dem Verfassungsschutz.
2. Einführung einer unabhängigen
Innenrevision beim Verfassungsschutz.
3. Wenn schon nicht auf den
Einsatz von V-Leuten verzichtet werden soll, muss dieser mindestens
strengsten gesetzlichen Regelungen unterworfen werden.
4. Konsequente Beibehaltung des
Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Konzentration
des Verfassungsschutzes auf sein Kerngebiet zur Gefahrenabwehr und keine
Maßnahmen der politischen Bildung.
Diese
Schlussfolgerungen leiten sich aus den Erkenntnissen des
Untersuchungsausschusses ab. Sie sprechen für sich. Es wäre doch
unglaublich, wenn sie keinen Eingang in das Verfassungsschutzgesetz
fänden. Wir jedenfalls können uns das nicht vorstellen. Der Erfolg der
Koalition beruht auf solider Arbeit, nicht auf panischen Schnellschüssen.
Herzlich,
Ihr Ralf
Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)
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Themen rund um die Plenarsitzung
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Paritégesetz:
Brandenburg als bundesweiter Wegbereiter
von Andrea
Johlige
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Der
Landtag hat mit den Stimmen von LINKEN, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das
erste Paritégesetz Deutschlands verabschiedet. Damit hat Brandenburg als
erstes Bundesland eine verpflichtende Quotierungsregelung für die
Landtagswahlen eingeführt. Das macht uns stolz und es zeigt, dass
Vernetzung und gemeinsame Arbeit von Frauen über Parteigrenzen hinweg
progressive Mehrheiten erzeugen kann. Frauen wird damit eine
gleiche Teilhabe - auch in der Politik ermöglicht. Der
Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes und der Landesverfassung
ist für uns klarer Handlungsauftrag. Das nun beschlossene Parité-Gesetz
ist eine wirksame Maßnahme für Gleichstellung im öffentlichen Leben zu
sorgen.
Manche
Kommentatoren haben diesen Beschluss als historisch bezeichnet? Historisch?
Vielleicht wird ja tatsächlich in den Feierstunden zu 200 Jahren
Frauenwahlrecht auch auf 100 Jahre Parité-Regelungen in Deutschland
zurückgeblickt und darauf hingewiesen, dass der Brandenburger Landtag es
war, der die erste Parité-Regelung in Deutschland beschlossen hat. Heute
können wir uns kaum noch vorstellen, dass es tatsächlich eine Zeit gab,
wo Frauen das Wahlrecht vorenthalten wurde. Und wir hoffen, in 100 Jahren
ist es genauso und niemand kann sich mehr vorstellen, dass es tatsächlich
Parlamente gab, in denen nur 30 Prozent Frauen saßen.
Beschlussempfehlung:
Drucksache
6/10466; zum Video-Statement; zum Mitschnitt
der Rede
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Gemeinsam für eine lebens- und
liebenswerte Lausitz
von
Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher
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Der
Einstieg in den Kohleausstieg und die damit verbundene Strukturentwicklung
in der Lausitz ist einer der anspruchsvollsten Transformationsprozesse.
Spätestens 2038 soll bundesweit Schluss mit der Kohleverstromung sein.
Vor diesem Hintergrund bietet der Abschlussbericht der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eine gute Grundlage, auf den
sich die Vertreter
der Wirtschaft, Umweltverbände, Klimaexperten und Gewerkschaften in einem
breiten Konsens verständigt haben. Nun gilt es, die vorgeschlagenen
Maßnahmen umzusetzen und den rechtlichen Rahmen in einem Staatsvertrag
zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
festzuschreiben und abzusichern. In das geplante Maßnahmegesetz auf
Bundesebene gehören der Ausbau von Bahnstrecken, Forschung und
Wissenschaft, Wirtschafts- und Innovationsförderung – u.a. soll die
Lausitz als 5G-Modellregion ausgebaut werden – die Stärkung der
Zivilgesellschaft und andere weiche Standortfaktoren, wie beispielsweise
die Kulturförderung. Neben den finanziellen Strukturhilfen von rund 18
Mrd. Euro in den kommenden 20 Jahren für die Lausitz soll auch die
Ansiedlung von Bundesbehörden in der Region erfolgen. Insgesamt geht es
dabei um 1.000 Behördenstellen. Auch die Landesregierung ist hier in der
Pflicht, durch die Verlagerung von Landeseinrichtungen ihren Beitrag zu
leisten.
Die
Linksfraktion hat in ihrem Positionspapier Für
eine liebenswerte Lausitz entsprechende
Vorschläge und Ideen formuliert, wie die Strukturentwicklung begleitet
und unterstützt werden sollte. Die Lausitz verfügt über wichtige
Grundlagen und Potentiale, um auch unter veränderten energiepolitischen
Rahmenbedingungen weiterhin eine starke Energieregion zu bleiben. Die
vorhandenen Kompetenzen der Region bieten die Möglichkeit, die europaweit
zu beobachtenden Veränderungen der Energiesysteme von derzeit zentralen
zu zukünftig weitgehend dezentralen Strukturen zu begleiten.
Darüber
hinaus braucht die Region ein gesellschaftliches Klima, welches von
Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist. Nur dann kann es gelingen
Menschen aus dem In- und Ausland für die Lausitz zu begeistern und dem
massiven Rückgang an Erwerbspersonen durch Zuzug zu begegnen.
Zum
Bericht der Landesregierung zur Wirtschaftslage in der Lausitz: Drucksache
6/10238; zum Bericht der
Landesregierung zur Strukturentwicklung in der Lausitz: Drucksache
6/10239; zum Videostatement, zum Mitschnitt
der Rede
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Sanktionen
bei Hartz IV abschaffen
von Bettina
Fortunato, sozialpolitische Sprecherin
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Die
Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich als „Hartz-IV“
bekannt, war Thema der Aktuellen Stunde im Landtag. Anlass, um aktuell
über dieses Thema zu diskutieren, ist die derzeitige Prüfung beim
Bundesverfassungsgericht bezüglich der Sanktionierung von
Arbeitssuchenden durch die Jobcenter und die Frage nach der Vereinbarkeit
der Kürzungen mit dem Grundgesetz.
Es
geht um nicht weniger als um die Frage, wie ernst der Sozialstaat
letztlich die Werte und Grundregeln unseres Gemeinwesens nimmt und ob so
sichergestellt ist, dass jedes Mitglied unserer Gesellschaft in deren
Genuss kommen kann.
Zu
den Hartz-Reformen haben wir seit deren Einführung eine kritische
Haltung. Heute, 15 Jahre nachdem diese ins Leben gerufen worden, ist es
klar Hartz IV und die damit verbundenen Sanktionierungen führt nicht zu
besserer Arbeitsmarktintegration, sondern große Teile der Gesellschaft
fühlen sich unter Druck gesetzt. Es entstanden zusehends mehr befristete
und Teilzeit-Arbeit, der Niedriglohnsektor und das Verarmungsrisiko
nahmen zu. Wir hoffen, dass Sanktionen und später auch Hartz IV nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Geschichte angehören werden. Es
gibt andere Möglichkeiten Menschen zu fördern und zu motivieren.
Antrag:
Drucksache
6/10426; zum Video-Statement; zum Mitschnitt
der Rede;
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Prämien für ehrenamtliche
HelferInnen einführen
von Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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Brandenburgs
Freiwillige im Brand- und Katastrophenschutz sollen künftig jährliche
Zuschüsse von 200 Euro sowie alle zehn Jahre eine Jubiläumsprämie von 500
Euro bekommen. Das sieht das „Prämien- und Ehrenzeichengesetz“ vor, das
in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Damit wird das Ehrenamt im
Brand-und Katastrophenschutz stärker anerkannt, denn diese ehrenamtliche
Tätigkeit ist für uns alle von hohem Wert. Das hat nicht nur der
vergangene Sommer gezeigt. Nicht nur die Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren, sondern auch die Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen
des Katastrophenschutzes sollen diese Prämien erhalten, denn dieses
ehrenamtliche Engagement ist notwendige Voraussetzung für einen
funktionierenden Katastrophenschutz. Damit wollen wir an Stabilität im
Brand-und Katastrophenschutz gewinnen.
Zum
Gesetzentwurf: Drucksache
6/10382; zum Mitschnitt
der Rede
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Die
Schuldenbremse wird nicht zur Zukunftsbremse
von Ralf
Christoffers, Fraktionsvorsitzender
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Die
Schuldenbremse ist trotz ihrer gravierenden Schwächen geltendes Recht und
auf europäischer Ebene wird sie noch durch den Fiskalpakt flankiert.
Obwohl wir die im Grundgesetz Artikel 109 Absatz 3 geregelte
Schuldenbremse nach wie vor ablehnen, müssen auch wir uns in Brandenburg
überlegen, wie das Land die Schuldenbremse einhalten und sich
gleichzeitig haushaltspolitische Spielräume bewahren kann. Diese sind
notwendig, damit die Schuldenbremse nicht zu Lasten der
Investitionstätigkeit und einer angemessenen Unterstützung für
finanzschwache Kommunen geht. Sie darf ebenfalls nicht zu einer
Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern
und sozialen Dienstleistungen führen und sich nicht negativ auf die
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst auswirken. Kurzum die
Schuldenbremse des Bundes darf ab 2020 nicht zur Zukunftsbremse des
Landes Brandenburg werden.
Deshalb
haben wir uns mit der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen im
Brandenburger Landtag darauf verständigt, die Landesverfassung lediglich
an die geltenden grundgesetzlichen Vorgaben anzupassen, um
widersprüchliche Aussagen in Landesverfassung und Grundgesetz zu
vermeiden. Außerdem soll die Landeshaushaltsordnung so geändert werden,
dass die laut Grundgesetz ab 2020 zulässigen Ausnahmen vom
Neuverschuldungsverbot in besonderen Fällen auch für Brandenburg gelten.
Darüber hinaus wollen wir in Anlehnung an den Koalitionsvertrag eine
Reglung zum Umgang mit Jahresüberschüssen des Gesamthaushaltes
einfachgesetzlich regeln. Bestehen nach dem Jahresabschluss Überschüsse
sollen diese, in Abhängigkeit vom Bestand der allgemeinen Rücklage (>
1 Mrd. Euro), zur Hälfte für die Tilgung von Altschulden verwendet
werden. Damit sichern wir, dass in wirtschaftlich guten Zeiten weitere
Rücklagen gebildet werden, auf die dann in schlechten Zeiten
zurückgegriffen werden kann. Das ist generationengerecht und stärkt
langfristig den Handlungsspielraum für unsere Politik eines starken
Sozialstaates.
Zum
Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung: Drucksache
6/10391; Zum Gesetzentwurf
zur Änderung der Landeshaushaltsordnung: Drucksache
6/10390; zum Mitschnitt
der Rede
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Bezahlbaren Wohnraum für alle
sichern
von Anita
Tack, stadtentwicklungspolitische Sprecherin
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In
vielen Regionen Brandenburgs, vor allem im Berliner Umland, wird Wohnraum
immer knapper und teurer. Um gegenzusteuern, hatte der Landtag auf
Initiative von SPD und LINKE vor einem Jahr die Landesregierung
aufgefordert, den Entwurf für ein soziales Wohnraumfördergesetz
auszuarbeiten. Der Entwurf liegt jetzt zur parlamentarischen Beratung
vor.
DIE
LINKE will die bisherigen Förderbedingungen verbessern und dafür Sorge
tragen, dass mehr Menschen eine mietpreis-und belegungsgebundene Wohnung
erhalten können. Auch kann wesentlich flexibler auf die unterschiedlichen
Wohnraumbedürfnisse reagiert werden. Das betrifft insbesondere die
Erweiterung der Einkommensgrenzen, der Wohnformen (WGs, Wohnheime,
altersgerechtes Wohnen, Mehrgenerations- und Integrationshäuser) und das
studentische Wohnen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Förderung für Neubau
und Sanierung von Wohnungen und zur Kiezbildung mit konkret
zugeschnittenen städtischen Lösungen in den Städten.
Wir
wollen größere Anreize geben, damit deutlich mehr bezahlbare Wohnung für
junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen
und für Studierende und Azubis in den Städten geschaffen werden. Das Land
stellt dafür mit 100 Mio. Euro pro Jahr ausreichend Gelder des Landes und
des Bundes zur Verfügung. Mit einem weiteren Gesetzentwurf wird den
Kommunen die Möglichkeit geben, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
vorzugehen.
Zum
Gesetzentwurf: Drucksache
6/10384; zum Mitschnitt
der Rede
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Arbeit
im öffentlichen Auftrag gut bezahlen
von
Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher
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Kinderarmut
heißt Elternarmut und resultiert oft aus zu niedrigen Löhnen. Hier hat
die Landespolitik zwar nur wenig Spielraum, doch diesen nutzen wir mit
dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Der Mindestlohn bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge soll von derzeit 9,00 Euro auf 10,50 Euro pro
Stunde angehoben werden. Regelmäßige Steigerungen sind vereinbart. Damit
auch im Alter die Rente zum Leben reicht, sind weitere Steigerungen
zwingend notwendig. Das Bundesarbeitsministerium hat jüngst ausgerechnet,
dass ein voll beschäftigter Arbeitnehmer, der 45 Jahre in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlt, mindestens 12,63 Euro pro Stunde erhalten
muss, um später nicht auf Sozialleistungen zur Grundsicherung angewiesen
zu sein. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn beträgt dagegen
nur 9,19 Euro.
Deshalb
wollen wir auf Landesebene weiterhin alle Möglichkeiten nutzen und
schnellstmöglich einen Mindestlohn durchzusetzen, der Lohn und Rente
oberhalb der Armutsgrenze garantiert. Darüber hinaus dienen angemessene
Löhne ganz wesentlich auch der Fachkräftesicherung. Wenn es uns nicht
gelingt, attraktivere Arbeitsbedingungen in Brandenburg zu bieten, wird
der Fachkräftemangel weiter zunehmen und die positiven Entwicklungen im
Land in den kommenden Jahren empfindlich abbremsen.
Zum
Gesetzentwurf: Drucksache
6/10401; zum Mitschnitt
der Rede
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Brandenburg stärkt Landkreise
und kreisfreie Städte bei der Integration
von Andrea
Johlige, asylpolitische Sprecherin
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Der
Landtag Brandenburg hat während der letzten Sitzung unseren
Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes behandelt und
überwiesen. Uns geht es um die effektive Unterstützung der Landkreise und
kreisfreien Städte bei der Integration der aufgenommenen Flüchtlinge
durch eine kommunale Integrationspauschale. Diese soll sowohl denjenigen
zugutekommen, die noch dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen als
auch den Geflüchteten, die seit maximal drei Jahren anerkannt sind
beziehungsweise subsidiären Schutz erhalten haben.
Gute
Integration bedarf vor allem einzelfallbezogene Arbeit vor Ort. Mit der
Integrationspauschale stünden den Kommunen zusätzliche Gelder zur
Verfügung, um den Betroffenen zu helfen, sich ein selbstbestimmtes Leben
aufzubauen. Das geht nicht von heut auf morgen und es geht nicht ohne
Geld. Mit diesem Gesetzesentwurf ist der erste Schritt zu einer
rechtlichen Regelung getan. Nun muss sich der Sozialausschuss intensiv
damit befassen.
Zum
Gesetzentwurf: Drucksache
6/10393; zum Mitschnitt
der Rede
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Der
Gesundheit zuliebe: Ungesüßte Milch für Brandenburgs Kinder
von Marco
Büchel, verbraucherschutzpolitischer Sprecher
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Über
das EU-Schulmilchprogramm unterstützt Brandenburg die Verteilung von Milch
an Brandenburgs Schulen und Kitas. Neben reiner Trinkmilch werden dabei
auch gezuckerte Produkte wie Kakao und Vanillemilch angeboten. Eigentlich
ist dies nicht Zweck der Richtlinie, die ja - neben der Werbung für
regionale Agrarprodukte - besonders auf eine gesunde Ernährung hinwirken
will. Mit einem Landtagsantrag fordern wir die Landesregierung deshalb
auf, gezuckerte Produkte zukünftig nicht mehr zu fördern – so wie das
auch in der Mehrzahl der anderen Bundesländer und EU-Staaten geregelt
ist. Wer will wird natürlich auch zukünftig Vanillemilch kaufen können,
aber öffentliche Gelder sollen nur für gesunde Produkte ausgegeben
werden. Wir wollen, dass Kinder in Brandenburg gesund aufwachsen.
Zum
Antrag: Drucksache
6/10081; zum Mitschnitt
der Rede
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Kommunen sollen von Windkraft
profitieren
von Thomas
Domres, energiepolitischer Sprecher
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Der
im Rahmen der Energiewende notwendige weitere Ausbau der Windenergie
führt im Land Brandenburg zu immer größeren Widerständen in der
Bevölkerung und den Kommunen im Umkreis von Windkraftanlagen. Die Frage
vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern „Was hat die Kommune davon?“
kann bisher kaum beantwortet werden.
Unsere
Aufgabe im Landtag ist es, Antworten zu geben, wie der weitere
Windenergiezubau sozial und naturverträglich gestaltet werden und seine
Notwendigkeit den vor Ort Betroffenen besser als bisher vermittelt werden
kann. Die mit der Windenergie verbundenen Chancen für die Entwicklung
ländlicher, oft strukturschwacher Regionen müssen für die Menschen
greifbarer werden. Letztlich geht es um die Absicherung der Akzeptanz
nicht nur der Windenergie, sondern der Energiewende insgesamt – und zwar
dort, wo sie für jedermann unübersehbar stattfindet. Deshalb haben wir
einen Gesetzentwurf zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld
von Windenergieanlagen auf den Weg gebracht. Mit dem
Gesetz soll eine jährliche Pflicht der Betreiber aller neu zu
errichtenden Windenergieanlagen, die einer Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen, zur Zahlung einer Sonderabgabe
von jährlich 10.000 Euro je Windkraftanlage an die betroffenen Gemeinden
festgeschrieben werden. Ziel ist es, die Akzeptanz für Windkraftanlagen
zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Wenn
die Branderburgerinnen und Brandenburger merken, dass zum Beispiel ihre
Kita aus der Beteiligung an Projekten der Produktion erneuerbarer
Energien mitfinanziert wurde, wird dies die notwendige Akzeptanz steigern
helfen.
Zum
Gesetzentwurf: Drucksache
6/10392; zum Mitschnitt
der Rede
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Cyberkriminalität
bekämpfen
von Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
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In
einer Aktuellen Stunde hat sich der Landtag nachdem eine Unmenge von
persönlichen Daten vor allem von PolitikerInnen im Internet
veröffentlicht wurden, mit dem Problem der Internetkriminalität
beschäftigt. Kriminelle werden dabei zu einer immer stärkeren Bedrohung
für die IT-Sicherheit in Deutschland. Laut Digitalverbund Bitkom wurde im
vergangenen Jahr jeder zweite Internetnutzer Opfer von Kriminalität. Am
häufigsten beklagt wurde die illegale Verwendung persönlicher Daten und
deren Weitergabe an Dritte. Jeder Vierte sei hiervon betroffen gewesen.
Insbesondere Frauen sind von Belästigungen, Drohungen oder Beleidigungen
im Netz betroffen. So etwas schafft eine allgemeine Verunsicherung, die
Gift ist in einer freien Gesellschaft. Zwei Ansatzpunkte wurden debattiert:
1.
die Stärkung der Nutzer selbst durch bessere Information und Bildung,
denn häufig ist Sorglosigkeit eine Hauptursache für erfolgreiche
Attacken. Deswegen müssen die Nutzer in ihrer Selbstverantwortung
gestärkt werden. Sie sollen erkennen, wie sensibel und wertvoll ihre
Daten sind. Denn je besser die Nutzer ihre Daten schützen und sie eben
nicht einfach so preisgeben, desto schwieriger machen wir es den
Cyberkriminellen. Besonders wichtig sollen dabei landesweite
Aufklärungskampagnen zu den Themen Datensicherheit sowie digitale Gewalt
und Sexismus in sozialen Netzwerken die im Rahmen der Medienbildung und
Gewaltprävention an Schulen, in der Jugendbildungsarbeit und der
Erwachsenenbildung erfolgen sollen.
2.
eine besser und spezieller ausgestattete Polizei, dazu gehören einerseits
gut ausgebildete SpezialistInnen und eine entsprechende technische
Ausstattung, denn die technische Entwicklung vollzieht sich in einem
rasanten Tempo. Die brandenburgische Polizei hat beim Landeskriminalamt
eine entsprechende Abteilung, die Ausbildung an der Fachhochschule der
Polizei wird zum Thema Cyberkriminalität verstärkt. Und nach einem
Landtagsbeschluss vom Februar 2018 soll ein Masterstudiengang
Kriminalistik aufgelegt werden, in dem Cyberkriminalität wesentlicher
Studieninhalt sein wird. Ab 2020 sollen dann 25 Spezialisten nach
neuesten wissenschaftlichen Methoden qualifiziert werden.
In
einem Entschließungsantrag gemeinsam mit Grünen und SPD wurden die zu
verstärkenden Maßnahmen beschlossen.
Zum
Antrag: Drucksache
6/10435; zum Mitschnitt
der Rede
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Brandenburg unterstützt
Akteure der Migrationssozialarbeit und der Verwaltung
von Andrea
Johlige, asylpolitische Sprecherin
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Wenn
Geflüchtete und die mit ihnen im Kontakt stehenden Menschen in
komplizierten Fragen des Asylrechts nicht weiter wissen, wenn die Fronten
verhärtet sind und alles darauf hindeutet, dass der Konflikt nur noch
gerichtlich entschieden werden kann, dann bedarf es einer Anlaufstelle,
die den Betroffenen vermittelnd und beratend zur Stelle steht.
Die
von uns geschaffene Struktur der Migrationssozialarbeit als
Fachberatungsdienst kann diese Problemlagen nicht immer ausreichend
bearbeiten und auch die Integrationsbeauftragten der Kommunen stoßen
innerhalb der Verwaltungen oftmals an Grenzen. Um diese Lücke zu
schließen, wollen wir im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens die
Ombudsfunktion der Integrationsbeauftragten des Landes durch eine
Beratungsstelle stärken.
Es
geht darum, eine Unterstützung für Handelnde in den Verwaltungen und der
Migrationssozialarbeit zu organisieren. Das klare Ziel ist, dass weniger
Fälle vor Gericht landen und gerade im Falle komplizierter
Fallgestaltungen die handelnden Akteure Sicherheit zur Rechtslage
erlangen. Gleichzeitig können hier Gesetzeslücken oder Schwächen in den
Regelsystemen aber auch im Verwaltungshandeln identifiziert und zur
Änderung vorgeschlagen werden.
Zum
Antrag: Drucksache
6/10424; zum Mitschnitt
der Rede
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Fachkräfte
für die Zukunft der Landwirtschaft
von Anke
Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin
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Der
Landwirtschaft drohen bis 2030 mehr als 15.000 Fachkräfte zu fehlen. Das
ist das Ergebnis einer Studie, die Arbeits- und Agrarministerium
beauftragt haben. Der bisherige Umfang der Ausbildung reicht nicht aus,
um den Bedarf zu decken. In einem von der LINKEN initiierten Antrag der
Koalition wird die Landesregierung beauftragt gegenzusteuern. Die
Attraktivität der Landwirtschaft als Beruf muss gestärkt werden. Dazu
gehören vor allem gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung.
Der Wettlauf um den billigsten Preis am Weltmarkt muss aufhören, darauf
muss sich die Förderung der Landwirtschaft ausrichten: mehr Qualität,
mehr Regionalvermarktung, größerer Anteil an der Wertschöpfung, hohe
Umweltstandards. Im Land soll die Ausbildung besser koordiniert,
Imagekampagnen aufgelegt, die Qualifizierung von Hilfskräften und
Quereinsteigern gefördert und eine Qualitätsoffensive für die Ausbildung
gestartet werden. Damit werden die Handlungsempfehlungen aus der Studie
umgesetzt.
Zum
Antrag: Drucksache
6/10427; zum Mitschnitt
der Rede
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DIE LINKE.
Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
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Tel.: 0331/966 15 03
Fax.: 0331/966 15 05
www.linksfraktion-brandenburg.de
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