Schlichtungsstelle für Bergbauschäden wieder eröffnen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass die Schlichtungsstelle für Bergbauschäden im Dezember 2022 geschlossen wurde.
Uns erreichte diese Information lediglich über die Medien, und da können wir uns bei den Grünen bedanken, die das aufdeckten.
Es gab keine Information im Wirtschaftsausschuss.
Erst auf Nachfrage erhielten wir den Evaluationsbericht.
2019 nahm die Schlichtungsstelle ihre Arbeit auf.
Der Auftrag aus dem Wirtschaftsministerium war die Arbeit der Schlichtungsstelle nach drei Jahren zu evaluieren.
Die Ergebnisse dieser Evaluation führten letztendlich zur Schließung.
Wie wurde das begründet:

  • Die objektive Anzahl von Fällen, die die Schlichtungsstelle erreicht hat war zu gering (23)
  •  Die fehlende Aussicht auf eine Erhöhung des Fallaufkommens in der Zukunft ist nicht gegeben
  •  Die Beurteilung des Mehrwertes dieser Schlichtungsstelle wurde durch die Befragten als nicht gegeben angesehen

Die Betroffenenseite wurde nicht befragt.


Die entscheidende Frage – Warum es so wenig Fälle gibt beantwortet der Bericht nicht – allerdings war das auch nicht der Auftrag.
Kann man sich die Frage stellen warum?
Wenn man also wissen will warum es so wenige Antrage gab:, muss man sich das Verfahren etwas genauer anschauen.
Bei der Geltendmachung eines Bergschadens ist die Beweislast von besonderer Bedeutung.
Vom Grundsatz her - liegt die Beweislast beim Betroffenen.
Er muss nachweisen, ob es einen Zusammenhang zu den Bergbauaktivitäten gibt.
Im Bergschadensrecht des Bundes besteht eine Beweislastumkehr,
hier wäre das Bergbauunternehmen in der Nachweispflicht,
Allerdings gilt diese Beweislastumkehr nur für den untertägigen Bereich, nachlesen kann man das im §120 Bergschadensvermutung im Bundesberggesetz.


Damit wird nun erstmal klar, dass der Betroffene in Brandenburg in der Beweispflicht ist.
Er braucht einen Sachverständigen, der ein Gutachten erarbeitet und das kostete Geld.
Eine Hürde, die man erstmal nehmen muss:
Und jetzt stellen Sei sich mal vor, Sie müssten diese Hürde nehmen – ohne zu wissen wie das Verfahren ausgeht.
Und dann wundern sie sich über zu geringe Fallzahlen- das ist doch nicht ihr Ernst.


Es gibt weitere Gründe, die dazu führen, dass die Anzahl der Anträge so gering ist.
Beide Gründe sind durch die Regelungen in der Schlichtungsordnung gesetzt.
Liegt ein Antrag der Schlichtungsstelle vor - muss das Bergwerksunternehmen binnen einer Frist zustimmen.
Wenn das Bergbauunternehmen ablehnt gibt es kein Schlichtungsverfahren.
Das muss man sich mal vorstellen!
Die Ablehnung eines Antrages durch das Bergbauunternehmen braucht nicht begründet werden.
D.h. der Betroffene ist - abhängig von der Entscheidung des Bergbauunternehmens, den der Betroffene seiner Meinung nach als Verursacher für den Bergschaden vermutet.
Und sehr geehrte Damen und Herren, das geht doch gar nicht und deshalb habe ich im Rheinischen Revier mal nachgefragt, wie das da so läuft.
Und ich sage ihnen die machen es besser.


Im Rheinischen muss eine Ablehnung durch das Bergbauunternehmen begründet werden und die Begründung wird vom zuständigen Schlichtungsgremium sehr genau geprüft ob das zulässig ist.
Es gibt nur zwei Ablehnungsgründe, einmal der Betroffene ist nicht schlichtungswillig – aber auch das muss gut begründet sein
und der zweite Grund: das entsprechende Bergbauunternehmen ist der Schlichtungsstelle nicht beigetreten.
Abgesehen davon gibt es noch einen weiteren Punkt, der in der Schlichtungsordnung problematisch ist.
In der Schlichtungsordnung ist geregelt, daß ein Antrag dann zulässig ist, wenn es einen Schaden nach dem 25.03.2014 betrifft.
Ich frage sie wie kommen sie auf dieses Datum? Dieses Datum ist nicht erklärbar und hat etwas mit dem Verjährungsprinzip zu tun.
Und wie machen sie es im Rheinischen Revier?


Auch diese Frage, ob das Verjährungsprinzip an dieser Stelle gilt, entscheidet nicht das Bergbauunternehmen (Schiedsordnung) sondern ebenfalls das Schlichtungsgremium.
Im Rheinischen Revier konnte - mit diesen Regelungen Augenhöhe zwischen den Betroffenen und dem Bergbauunternehmen hergestellt werden.
Diese Augenhöhe zwischen den Beteiligten fehlt in Brandenburg. Die bis dahin geltende Schlichtungsordnung war nicht darauf ausgerichtet.


Was will ich damit sagen?
Wir wissen und können es also nicht genau sagen, ob es viele oder wenige Fälle an Bergschäden in Brandenburg gibt.
Wir wissen aber - es gibt Fälle in Brandenburg und manche haben wegen all dieser Regelungen – keinen Antrag gestellt.
Der Evaluationsbericht ist auf den einen oder anderen Punkt eingegangen…hat aber die Schlichtungsordnung in ihrem Inhalt als gegeben angesehen – und damit konnte das Fazit nicht anders ausfallen.
Deshalb: Ist die Schlichtungsordnung das entscheidende Instrument:
Hinzu kommt:
Die Schlichtungsstelle an sich ist in ihre bloßen Existenz schon ein Mehrwert an sich.
Wenn die Schlichtungsstelle geschlossen bleibt, sind die Betroffenen auf das Wohlwollen des Bergbauunternehmens und der Landesregierung angewiesen.
Oder sie müssen sich auf dem Gerichtweg ihr Recht einklagen.

Einen letzten Punkt noch:
Dabei geht es um die Besetzung der Beisitzer ihre Rechte und Pflichten.
Auch hier geht es darum Augenhöhe zwischen den Betroffenen und den Bergbauunternehmen herzustellen. – ein Beisitzer der Betroffenenseite kann eben nicht vom Braunkohleausschuss benannt werden.
Sie sehen die Schlichtungsordnung ist der Dreh- und Angelpunkt.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Betroffenen erwarten, dass wir ihnen einen Weg anbieten, den sie im Ringen um ihre Anliegen, wählen können.
Und sich damit auf ein rechtssicheres Verfahren einlassen und nicht auf den guten Willen des Unternehmens angewiesen sind.
Wir sind diesen Betroffenen verpflichtet, haben sie doch Jahrelang mit den Belastungen des Braunkohleabbaus leben müssen.
Sie verdienen es gehört zu werden und das begründete Bergschäden unabhängig und gründlich geprüft werden, um den Betroffenen zu helfen.


Ein Neustart der Schlichtungsstelle mit einer überarbeiteten Schiedsordnung - wäre gut für Brandenburg.

Rede zum Antrag

Antrag

Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden

(Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz - BbgPVAbgG)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede der Sprecherin für ländliche Entwicklung, Regionalplanung und Raumordnung der Linksfraktion, Anke Schwarzenberg.

Neben dem Windenergieabgabengesetz soll jetzt auch ein Gesetz für eine Sonderabgabe von FPV auf den Weg gebracht werden.
Wir sind sehr erfreut, dass sie nun endlich unseren Vorschlag für einen Solareuro aufgegriffen haben und uns heute diesen Gesetzentwurf vorlegen.
Wir finden:

- der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung – aber so wie hier vorgelegt wurde –

können wir diesem GE nicht zustimmen:

Ich will das auch begründen:

Erste Anmerkung:

Damit wir auch richtig verstanden werden, wir wollen und brauchen den Ausbau der EEG, wenn wir aus der fossilen Energiegewinnung aussteigen wollen.
Daran gibt es bei uns keinen Zweifel.
Wir wollen aber auch, dass dieser Ausbau –
- nicht den Marktgesetzen allein überlassen wird.

 

Deshalb brauchen wir eine gewisse Landessteuerung für den Ausbau von FPV, ohne dabei den Kommunen die Entscheidungshoheit zu nehmen –
- aber das haben sie bisher vehement abgelehnt.

Und jetzt - setzen sie dem noch einen drauf, indem sie die Sonderabgabe undifferenziert für jede Flächengröße zahlen wollen.

 

Und - Das wollen wir nicht …hier braucht es eine Staffelung – eine Staffelung nach Flächengrößen!

Denn - Was glauben sie eigentlich, was da passiert?

 

Den Vorteil haben große Unternehmen mit Plänen für riesengroße Flächen.

Kleine Unternehmen, werden sich das nicht leisten können, denn die Frage der Wirtschaftlichkeit spielt dabei eine große Rolle.

Unser Anliegen war und ist es immer gewesen – Dächer haben Vorrang vor PV auf Freiflächen und wir wollen nur so viel Freifläche für PV- Anlagen in Anspruch zu nehmen,

wie nötig und nicht so viel wie möglich.

Sie schaffen mit diesem Gesetz einen Anreiz für große und noch größere FPV.

Zweite Anmerkung:

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden alle zu einer Sonderabgabe aufgefordert.
Weder für Bürgergenossenschaften noch für Bürgerenergiegesellschaften, aber auch nicht für die Kommunen selbst sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Man kann nur Schlussfolgern, dass Energie in Bürgerhand von ihnen nicht gewollt ist.

Ehrlich gesagt dachte ich bisher – diese Auffassung hat nur die CDU!
Denn bei einem Antrag von uns – zu mehr Beteiligung beim Ausbau von EEG hier im Juni-in diesem Plenum
Äußerte Frau Ludwig – dass,
die Errichtung von eigenen Wind- und Solarparks durch die Kommunen und Landkreise abgelehnt wird!

Wir brauchen aber alle, deshalb sollten Gemeinden oder Energiegenossenschaften, die zu einem bestimmten Prozentsatz selbst an einem solchen Vorhaben beteiligt sind, von der Abgaberegelung befreit werden.

Wir sagen es Ihnen ganz deutlich:

Jede Investition von Kommunen oder Bürgerenergiegenossenschaften in Brandenburg in erneubare Energien ist uns lieber als Investoren von außen.
- Bayern oder Hamburg –

Dritte Anmerkung:

Ihr Gesetzentwurf lässt auch einige Fragen unbeantwortet:

Zum Beispiel

  • Soll der Solareuro auch gezahlt werden, wenn Investoren die 0,2 Cent nach dem EEG §6 zahlen?
  • Wie wird eigentlich mit Agri-Pv umgegangen, die sind teurerer mit ihnen ist aber auch eine Mehrfachnutzung der Flächen möglich, was wir begrüßen und befördern sollten?
  • Wie gehen wir mit Unternehmen um, die auf Pachtflächen der Kommunen und im Auftrag von Kommunen Solaranlagen errichten?
  • Wie begründet sich eigentlich die Höhe von 2000 Euro?

Antworten dazu findet man im Gesetzentwurf nicht!

Vierte Anmerkung

Wir wissen die Zeit drängt beim Ausbau von EEG – und ich habe die Frage der Bürgerbeteiligung hier in diesem Hause schon öfter angesprochen.
Was wir eigentlich vordergründig brauchen, ist ein Bürgerbeteiligungsgesetz für den schnelleren Ausbau von EEG. Selbst die Bayern arbeiten daran, obwohl sie nun nicht gerade zu den Vorreitern für den Ausbau von EEG zählen.

Sie wissen:
es gibt viele gute Vorschläge und Ideen, wie Bürger und Gemeinden besser beteiligt werden könnten, aber leider können sie sich dazu überhaupt nicht durchringen.

Rede zum Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Anke Schwarzenberg zu Nutzungskonflikten, Flächenverbrauch und unseren Ideen für eine gerechtere Energiewende.

zum Video

2 % der Landesfläche Brandenburgs sollen als Wildnisgebiete ausgewiesen werden. Unser Bundesland soll so einen unverzichtbaren Beitrag zur Biodiversität leisten. Wo es in diesem Prozess noch hapert, ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Zahlreiche Maßnahmen die im Zusammenhang mit den Klima- und Biodiversitätskrisen unternommen werden, sind häufig durch einen Mangel an Information und Mitspracherecht erschwert. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen, muss die öffentliche Kommunikation verbessert werden, damit Wildnisgebiete rechtssicher und mit klaren Regeln ausgewiesen werden können.

zum Video

Um Menschen mit öffentlichen Gütern wie Gesundheit, Bildung und Mobilität zu versorgen, bedarf es einer grundsätzlichen strategischen Ausrichtung. Dies trifft umso mehr auf den ländlichen Raum in Brandenburg zu, der auch stark vom demographischen Wandel betroffen ist. In unserem Antrag forderten wir die Landesregierung auf, Regionalstrategien für den ländlichen Raum zu entwerfen, wie Anke Schwarzenberg in ihrer Rede erklärt und begründet.

zum Video

Rede der Sprecherin für Strukturwandel Lausitz, ländliche Entwicklung, Regionalplanung und Raumordnung Anke Schwarzenberg

wir haben heute über ein ganzes Bündel von Anträgen zum Thema Wasser zu entscheiden. Da zeigt sich, welche herausragende Bedeutung Wasser für die Zukunft des Landes hat und wie groß die Herausforderungen sind.

Zum Gesamtkonzept Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser liegt uns eine Beschlussempfehlung des ALUK vor. Im Ausschuss haben wir deutlich gemacht – es braucht ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept als Handlungsgrundlage. Ansonsten bleibt dieses Gesamtkonzept wirkungslos.

Liest man die Beschlussempfehlung gewinnt man durchaus den Eindruck, dass der Zusammenhang zwischen der Sanierung des Wasserhaushaltes in der Lausitz und der Versorgung des Metropolenraumes mit Wasser nicht ausreichend dargestellt und aufgegriffen wurde.

Ich wiederhole es nochmal:
ohne ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept – Ist der LT – Beschluss vom August 2020 nicht erfüllt.

In unserem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, finden sie diese Forderung. Warum ist dieses Konzept wichtig? In der Beschlussempfehlung wird zum wiederholten Mal, die Umsetzung der EU - Wasserrahmenrichtlinie gefordert. Im Januar 2022 hat das MLUK den Finanzbedarf für diese Aufgabe mit 2,4 Milliarden Euro beziffert und dargelegt, und dass dafür Umsetzungskapazitäten aufgestockt werden müssen. Solche Beträge sind nicht ansatzweise im Haushaltsentwurf oder in der Finanzplanung vorhanden. Man kann nicht ernsthaft die Umsetzung fordern und das dann gleichzeitig auf die vorhandenen Personal- und Haushaltsmittel reduzieren. Vielmehr muss klarwerden:
Welche Aufgaben müssen erfüllt werden, was kostet das, und wo müssen Prioritäten gesetzt werden?

Am 21. September 2022 fand die erste Kundgebung im Rahmen des "Heißen Herbst" in Spremberg statt.

 

zum Video

Dorfbewegung Brandenburg

Netzwerk Lebendige Dörfer e.V.

„Für lebendige Dörfer - Auf dem Weg zum 1. Parlament der Dörfer in Brandenburg 2022“

www.lebendige-doerfer.de

zum Video

Mit dem Antrag Bürgerbeteiligung ausbauen – Beteiligungsgesetz einbringen wollten wir die Landesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Einführung von Bürgerräten im Land Brandenburg vorzulegen. Bürgerräte sind ein Baustein für mehr Bürgerbeteiligung. Dabei arbeiten in einem einen beratenden und moderierten Prozess zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an Vorschlägen und Argumenten für ein gemeinsames Verständnis einer Aufgabe und ihrer Lösung. Es gibt seit Jahren in Europa und in Deutschland viele gute Beispiele für die erfolgreiche Arbeit von Bürgerräten. So wurde in Irland der Vorschlag zum Abtreibungsrecht von einem Bürgerrat erarbeitet, der dann mit 66% in einer Volksabstimmung bestätigt wurde.

 

zu Video

Lausitz: Den Strukturwandel gemeinsam anpacken

Schon 2030 will die neue Bundesregierung den Kohleausstieg schaffen. Das ist gut für das Klima, aber es bedeutet auch mehr Unsicherheit für Beschäftigte, Betriebe und Kommunen in der Lausitz. Der Beschluss beschleunigt den Strukturwandel, und deshalb braucht die Lausitz mehr Unterstützung vom Land. Bisher befindet sich in Brandenburg noch kein einziges Projekt in der Umsetzung. Unsere Lausitzexpertin Anke Schwarzenberg hat deshalb einen Antrag eingebracht, um mehr Substanz in die Debatte zu bringen.

Lausitz: Den Strukturwandel gemeinsam anpacken